Arlesheim, den 11. Mai 2016
Zugunsten der besseren Lesbarkeit wird nur jeweils die männliche Form verwendet. Möglich sind bei allen Funktionen gleichermassen Männer und Frauen.
Abs. 1 Die Vereinsversammlung findet normalerweise alljährlich im Frühjahr statt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Ausserordentliche Vereinsversammlungen können einberufen werden:
Abs. 2 Der Vorstand lädt die Mitglieder mindestens acht Tage vor der Versammlung ein, nennt die zu behandelnden Geschäfte und gibt summarisch Auskunft über die Jahresrechnung. Anträge der Mitglieder müssen mindestens drei volle Tage vor der Vereinsversammlung im Besitze des Vorstandes sein.
Werden Statutenänderungen vorgeschlagen, so sind diese in der Einladung an die Versammlung bekannt zu geben.
Abs. 3 Über Gegenstände, die nicht ausdrücklich unter den Traktanden erwähnt sind, kann nur abgestimmt werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder der sofortigen Beschlussfassung zustimmen.
Abs. 4 Die Geschäfte der ordentlichen Vereinsversammlung sind:
Abs. 5 Die Vereinsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn Mitglieder anwesend sind. Für alle Wahlen und Abstimmungen gilt das einfache Mehr der Stimmenden. Die Versammlung befindet darüber, ob offen oder geheim abgestimmt werden soll (Mehrheitsbeschluss). Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident mit Stichentscheid.
Abs. 1 Der Vorstand wird auf Dauer von vier Jahren gewählt. Der Vorstand konstituiert sich selbst und ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Präsidium und ein weiteres Mitglied des Vorstands führen kollektiv zu zweien die verbindliche Unterschrift.
Abs. 2 Die Vorstandssitzungen finden nach Bedarf statt. Zwei Mitglieder sind berechtigt, eine ausserordentliche Vorstandssitzung zu verlangen. Die Geschäfte des Vorstandes sind:
Abs. 3 Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident mit Stichentscheid.
Abs. 4 Beschlüsse können auch auf schriftlichem Wege oder per E‐Mail gefasst werden, sofern kein Mitglied die mündliche Beratung verlangt. Solche Beschlüsse sind in das Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufzunehmen.
Abs. 5 In dringlichen Angelegenheiten entscheidet der Präsident. Präsidialentscheide sind an der nächsten Vorstandssitzung zu traktandieren, begründen und rückwirkend zu genehmigen.
Verein Treffpunkt Arlesheim, vormals Verkehrsverein Arlesheim
Der Präsident: Jürg Seiberth
Die Aktuarin: Verena Jäschke
Arlesheim, den 11. Mai 2016